Wie werden bei einem QC Werterhaltungsplan die Kosten für zukünftige Instandsetzungen bestimmt? 

1. QC Gebäudezustandsanalyse
Grundlage für die Sanierungsplanung bildet eine Zustandsanalyse. Experten der QualiCasa AG bewerten die einzelnen Bauteile im Rahmen einer physischen Beurteilung vor Ort. Unter Umständen kann diese beispielsweise auch von einem baulich versierten Mitglied der Gemeinschaft durchgeführt werden um zukünftige Instandsetzungen zu bestimmen.

2. Festlegung Restlebensdauer
Basierend auf der Zustandsanalyse wird die Restlebensdauer der gemeinschaftlichen Bauteile festgelegt. Letztere grenzen sich von den Bauteilen im Sonderrecht ab.

3. Langfristige Instandsetzungsplanung
Sind die gemeinschaftlichen Bauteile beurteilt und deren potentielle Lebensdauer bekannt, erfolgt schliesslich die langfristige Planung. Spätestens hier empfiehlt sich der Beizug von Experten der QualiCasa AG, um bautechnisch und ökonomisch sinnvolle Sanierungszeitpunkte zu identifizieren und festzulegen. Besonders achtet man dabei auf die effiziente Bündelung von Instandsetzungsmassnahmen.

4. Bestimmung Sanierungskosten
Auf die zeitliche Planung und kosteneffiziente Bündelung der Instandsetzungsmassnahmen folgt die Bestimmung der Sanierungskosten mit verhältnismässigem Aufwand. Erfahrungsgemäss bestehen hier die grössten Schwierigkeiten und Unsicherheiten. Mittels professioneller Planungstools wie dem QC Werterhaltungsplan, kann diese Problematik jedoch gezielt umgangen werden. Dem QC Werterhaltungsplan liegen langjährige sowie empirische Auswertungen von Instandsetzungskosten und –Zeitpunkten von Bauteilen zugrunde. Somit können die Sanierungskosten einzelner Bauteile mit höherer Sicherheit geschätzt, verglichen und entsprechend in die zeitliche Planung integriert werden.

5. Zahlungsplan für Erneuerungsfonds mit rollender Aktualisierung
Der QC Werterhaltungsplan verdeutlicht graphisch die Kostendeckung des Erneuerungsfonds mit a) gleichbleibenden Einzahlungen, b) einer 100% Kostendeckung sowie c) den durch die Gemeinschaft festgelegten Einzahlungen.

Bei Veränderungen, wie zum Beispiel der Entnahme von Geldern aus dem Erneuerungsfonds für zukünftige Instandsetzungen, erfolgt auf Wunsch eine rollende Aktualisierung.