STWE und kurzzeitige Vermietung via airbnb: Ist das zu dulden?
Die eigene Wohnung im Stockwerkeigentum via Buchungsplattform (z.B. airbnb) anzupreisen, sprich die Vermietung von STWE, stellt keine Nutzung für herkömmliches Wohnen dar. Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann sich dagegen wehren. Insbesondere dann, wenn das Wohnhaus nicht als Feriendomizil in einer Tourismusregion gilt. Gestärkt wird dies durch einen Bundesgerichtsentscheid vom 04.04.2019, in dem das von der Versammlung beschlossene Verbot gestützt wurde. Vorbeugend können entsprechende Regelungen in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung oder STWEG-Beschlüsse mit qualifiziertem Mehr ratsam sein.
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