Erhalte ich meine einbezahlten Gelder aus dem Erneuerungsfonds zurück?

Beim Verkauf der Stockwerkeigentumswohnung bleibt das vom Eigentümer einbezahlte Geld im Erneuerungsfonds. Es gehört der STWE-Gemeinschaft und kann nicht entnommen werden. Das über die Jahre in den Erneuerungsfonds einbezahlte Geld ist aber für einen Verkäufer nicht verloren. Dies, weil der Erneuerungsfonds zum Werterhalt der Liegenschaft beiträgt und so der Verkehrswert der Wohnung erhöht. Ein Verkäufer tut folglich gut daran, seinen Anteil am Erneuerungsfonds einem Kaufinteressenten transparent auszuweisen.