Wir haben fachkundige Stockwerkeigentümer, warum brauchen wir trotzdem einen solchen Plan?

Und wann greift das Stockwerkeigentümer Reglement? Genau diese Fragen stellte sich Herr Max Hess, Stockwerkeigentümer aus Schaffhausen.  Lesen Sie dazu seine diesbezüglichen Aussagen im Interview der Zeischrift «mein Eigenheim» vom April 2017:

Warum haben Sie sich für diese Dienstleistung entschieden?
Ehrlich gesagt, war ich am Anfang sehr skeptisch. Wir haben ja fachkundige Leute in der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Zudem wollte ich nicht, dass die Sanierungen fremdbestimmt geplant und durchgeführt werden.

Dem war nicht so?
Nein, das absolute Gegenteil war der Fall. Wir wurden super beraten und dokumentiert. Man hatte alle unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen. Nun werden wir an der Versammlung im Mai, aufgrund der umfassenden Entscheidungsgrundlagen, selber den für die Stockwerkeigentümergmeineschaft richtigen Weg beschliessen.

Sehen Sie auch einen Nutzen aus dem Plan bei der Abstimmung der Sanierung der gemeinschaftlichen Bauteile zu den sonderrechtlichen?

Ja klar, auf alle Fälle. Wenn ich sehe, dass zum Beispiel die Leitungen im Jahr 2030 zur Sanierung geplant sind, so werde ich die Sanierung meines Bades danach auslegen. So kann vermieden werden, dass ein Eigentümer einfach sein Bad saniert, obwohl in den kommenden Jahren die Leitungen in den Wänden ersetzt werden müssen. Das erspart viel Ärger!

Würden Sie den QC-Werterhaltungsplan weiterempfehlen?

Unbedingt! Das habe ich auch bereits gemacht.