Ich besitze in einer STWE-Liegenschaft mehrere Eigentumswohnungen, habe an der Stockwerkeigentümerversammlung jedoch trotzdem nur eine Stimme. Wieso ist das so?

An der Stockwerkeigentümerversammlung fällt die Mehrheit der anwesenden Eigentümer die Beschlüsse, sofern nichts anderes festgehalten ist. Das Gesetz bezieht sich hier auf das Vereinsrecht, bei welchem das Kopfstimmrecht gilt. Also jedes Mitglied hat eine Stimme im STWE, ungeachtet der Anzahl an Wohnungen, welche im eigenen Besitz sind. Es gibt aber auch Beschlüsse, welche das qualifizierte Mehr oder sogar die Einstimmigkeit erfordern. Dann wird zusätzlich die Wertquote berücksichtigt. Schauen Sie in Ihrem Reglement, was in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft bezügilch dem Stimmrecht im STWE gilt.

Normalerweise leistet jeder einzelne Stockwerkeigentümer Zahlungen an die gemeinschaftlichen Kosten gemäss Wertquote. Eine höhere Wertquote führt demzufolge auch zu höheren Beiträgen an die Gemeinschaftskosten. In Ihrem Fall errechnet sich die Summe der Zahlungen demnach aus allen Wertquoten sämtlicher Wohnungen.

Eine Änderung des Stimmrecht im STWE in Ihrem Reglement bedarf der Einstimmigkeit sämtlicherer Stockwerkeigentüm.

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