Was ist ein Sondernutzungsrecht und was läuft unter sonderrechtsfähigen Teilen?
Zu unterscheiden ist das Sonderrecht an Räumen und das Sondernutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen. Zweiteres ist auch ausschliessliches Nutzungsrecht. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft verzichtet hierbei auf die Nutzung eines gemeinschaftlichen Teils zugunsten des ausschliesslichen Nutzungsrechtes eines einzelnen Stockwerkeigentümers. Dies ist entweder bereits bei der Begründung im Reglement geregelt oder aber die STWE Eigentümer definieren dies mit einem einstimmigen Beschluss im Nachhinein.
Für nicht zwingend gemeinschaftliche Teile kann das Sonderrecht oder Sondernutzungsrecht begründet werden. Die Voraussetzungen zur Begründung von Stockwerkeigentumseinheiten (Sonderrecht) müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Raum / die Räume muss / müssen abschliessbar sein.
- Als Stockwerkeigentumseinheit werden zusammenhängende Teile angesehen, welche als Wohnung, Gewerberaum etc. eine wirtschaftliche Funktion erfüllen.
- Die Stockwerkeigentumseinheit muss einen eigenen Zugang haben, welcher zumal über die gemeinschaftlichen Teile zugänglich ist.
Nebenräume können einer Stockwerkeigentumseinheit zugeteilt werden und stehen so in einem funktionalen Zusammenhang, sind jedoch räumlich separat abgetrennt.
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