Was tun, wenn sich andere Eigentümer gegen gewisse Sanierungsmassnahmen wehren?
Einem sogenannten Sanierungsstau kann oftmals mit Weitsicht und guten Argumenten entgegengewirkt werden. Ein Hauptargument ist sicherlich der genügend geäufnete Erneuerungsfonds. Bei zu geringen Rücklagen, muss jeder einzelne Eigentümer die Sanierungskosten mitfinanzieren. Dies kann auf grosse Ablehnung stossen. Grundsätzlich gilt, dass es je nach Sanierungsmassnahmen die Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer erforderlich ist. Für wertsteigernde Massnahmen (z.B. Installation Sonnenkollektoren) muss sich die Mehrheit der Anteile am Stockwerkeigentum, also das qualifizierte Mehr, dafür aussprechen. Sofern alle Stricke reissen, können die Eigentümer gerichtlich auf «Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Sache» plädieren.
Kunden bestätigen uns, dass sie mittels Vorlage und Besprechung des QC Werterhaltungsplans bereits viele Eigentümer für gewisse Sanierungsmassnahmen überzeugen konnten.
Unser kompetentes Team berät Sie gerne bei weiteren Fragen.