René Homberger
«Das Referat an der HEV Veranstaltung Albis von Rolf Truninger zum Thema ‚Werterhalt von Liegenschaften‘ war ein spannendes und äusserst interessantes Erlebnis. Die guten Echos der Teilnehmer zeigen das Thema ist brisanter denn je. Die Kompetenz von QualiCasa bietet den Interessierten eine gute Hilfeleistung zu teilweise schwierigen Themen im Stockwerkeigentum.» – René Homberger, Präsident HEV Albis
Fühlen Sie sich als Stockwerkeigentümer manchmal unsicher, wenn es um zukünftige Sanierungen und Einzahlungen in den Erneuerungsfonds geht?
Eine ganzheitliche mittel- bis langfristige Planung der zukünftigen Instandsetzungen bewahrt Sie vor unerwarteten Sanierungskosten und den damit verbundenen Konflikten in der STWE-Gemeinschaft. Der Werterhaltungsplan der QualiCasa AG liefert Ihnen die Entscheidungsgrundlage über bauliche Massnahmen und Einzahlungen in den Erneuerungsfonds. Der Werterhaltung Ihrer Liegenschaft steht nichts mehr im Wege.
Wie und wofür verwenden wir die Gelder im Erneuerungsfonds, dass der Werterhalt der Liegenschaften sichergestellt ist?
Der Verwendungszweck der Gelder des Erneuerungsfonds wird wie der Erneuerungsfonds selbst von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Auffassung sollen die Gelder aus einem Erneuerungsfonds für Instandsetzungen von gemeinschaftlichen Bauteilen verwendet werden. Also grössere und umfangreichere bauliche Massnahmen, welche den Werterhalt der Liegenschaften sichern.
Ein weiters Unterhaltskonto (bspw. Betriebskonto) sollten Sie für folgende gemeinschaftliche Aufwendungen verwenden: Instandhaltungsarbeiten (laufender Unterhalt), Nebenkosten, Verwaltungs- und Versicherungskosten.