Daniel Kienast

«Der QC Werterhaltungsplan ist für mich ein gutes Hilfsmittel für eine noch bessere und umfassendere Aufgabenerfüllung als Verwalter. Er schafft bei den Stockwerkeigentümern das Bewusstsein für die notwendige Langfristplanung der Eigentumswohnung.» – Daniel Kienast, Weber + Schweizer Immobilien-Treuhand AG, Winterthur

 


Fühlen Sie sich als Stockwerkeigentümer manchmal unsicher, wenn es um zukünftige Sanierungen und Einzahlungen in den Erneuerungsfonds geht?

Eine ganzheitliche mittel- bis Langfristplanung Eigentumswohnung der zukünftigen Instandsetzungen bewahrt Sie vor unerwarteten Sanierungskosten und den damit verbundenen Konflikten in der STWE-Gemeinschaft. Der Werterhaltungsplan der QualiCasa AG liefert Ihnen die Entscheidungsgrundlage über bauliche Massnahmen und Einzahlungen in den Erneuerungsfonds. Der Werterhaltung Ihrer Liegenschaft steht nichts mehr im Wege.

Warum braucht es einen Erneuerungsfonds?

Als Stockwerkeigentümer ist man Teil einer Gemeinschaft und muss sich an gemeinschaftlichen Liegenschaftskosten beteiligen. Für grössere Sanierungen (Instandsetzungen/Erneuerungen) von gemeinschaftlichen Bauteilen, wie der Fassade oder dem Dach, zahlen Stockwerkeigentümer daher überwiegend in einen Erneuerungsfonds der Gemeinschaft Geldbeiträge ein. Mit diesem Instrument soll sichergestellt werden, dass die flüssigen Mittel für eine Instandsetzung (Sanierung) rechtzeitig vorhanden sind. Denn nur weil vereinzelten Stockwerkeigentümer die finanziellen Mittel fehlen, sollen Sanierungen nicht scheitern.

Wie und wofür verwenden wir die Gelder im Erneuerungsfonds, dass der Werterhalt der Liegenschaften sichergestellt ist?

Der Verwendungszweck der Gelder des Erneuerungsfonds wird wie der Erneuerungsfonds selbst von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Auffassung werden die Gelder aus einem Erneuerungsfonds für Instandsetzungen von gemeinschaftlichen Bauteilen verwendet. Also grössere und umfangreichere bauliche Massnahmen, welche den Werterhalt der Liegenschaften sichern.

Ein weiters Unterhaltskonto (bspw. Betriebskonto) sollten Sie für folgende gemeinschaftliche Aufwendungen verwenden: Instandhaltungsarbeiten (laufender Unterhalt), Nebenkosten, Verwaltungs- und Versicherungskosten.