Leere Kassen bei STWEG

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft teilt man sich die Kosten für den gemeinsamen Raum auf. Um leere Kassen bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft möglichst zu vermeiden, hilf der Werterhaltungsplan, denn oft fehlt es für Sanierungen an genügend Mitteln im Erneuerungsfonds – sofern er überhaupt existiert. So können sich Fragen bezüglich der Renovation für Eigentümer schnell zu einem echten Problem entwickeln.

Hören Sie sich den interessanten Beitrag von Echo der Zeit an.

Quelle: Schweizer Radio und Fernsehn, Eco der Zeit, Sonntag 15.12.2019, 18:00 Uhr

 


Wie viel sollte in einen Erneuerungsfonds einbezahlt werden? Bzw. welche Höhe des Betrages?

Wie hoch der jährliche Beitrag in einen Erneuerungsfonds sein sollte, ist umstritten. Die Meinungen in der Immobilienbranche schwanken zwischen jährlich 0,2 bis 0,5 % des Gebäudeversicherungswertes (GVW).

Unsere Erfahrung zeigt, dass wir Ihnen diese Frage nicht einfach pauschal beantworten können. Es benötigt eine individuelle Analyse und Planung, welche unterschiedlichste Faktoren berücksichtigt. Entscheidend sind zum Beispiel die folgenden Faktoren:

1. Welches sind die gemeinschaftlichen Bauteile? Hier bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den STWE-Gemeinschaften. Gehören z.B. grosse Fensterfronten und Storen gemäss STWE-Reglement zu den gemeinschaftlichen Bauteilen? So sollte die STWE-Gemeinschaft für eine Instandsetzung dieser Bauteile gemeinschaftlich ansparen. Folglich ist mehr in einen Erneuerungsfonds einzubezahlen, als wenn die Fenster im Sonderrecht der einzelnen Stockwerkeigentümer sind.

2. Die Bauweise des Gebäudes: Ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit einem Flachdach und einer verputzten Aussenwärmedämmung benötigt in der Regel um einiges früher eine Instandsetzung als ein Mehrfamilienhaus mit Doppelschalenmauerwerk und einem Steildach.

3. Zustand der einzelnen Bauteile: Je nach Material, Ausführungsqualität, Umwelteinflüssen und je nach Ausführung des laufenden Unterhaltes, muss ein Bauteil früher als üblich ersetzt oder kann allenfalls um einiges länger genutzt werden.

4. Bisherige Einzahlungen in den Erneuerungsfonds, aktueller Saldo, Zinsen: Je früher eine STWE-Gemeinschaft mit Einzahlungen in einen Erneuerungsfonds beginnt, desto geringer ist die jährliche Belastung der Einzahlungen in den Erneuerungsfonds.

Die Praxis zeigt, dass bei diversen STWE-Gemeinschaften die bisherigen jährlichen Einzahlungen von weitverbreiteten 0,2 bis 0,5% des Gebäudeversicherungswertes nicht ausreichen, damit die in den kommenden 5-10 Jahren anfallenden Instandsetzungen mit den Geldern aus dem Erneuerungsfonds gedeckt werden können.