Gibt mir der QC Werterhaltungsplan auch einen Nutzen für meine sonderrechtlichen Anteile?
Auf alle Fälle Ja. Wenn aus dem Plan ersichtlich ist, dass zum Beispiel die Leitungen im Jahr 2030 zur Sanierung geplant sind, ist es ratsam, die Renovation des eigenen Bades daran auszurichten. Dies vereinfacht die Kostenplanung für Sanierung und Renovation. Es erspart sowohl Geld und Ärger beim einzelnen Stockwerkeigentümer als auch in der Gemeinschaft, wenn frisch renovierte Nasszellen nicht nach kurzem wieder zwecks Sanierung sämtlicher Leitungen herausgerissen werden müssen.